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Zusammensetzung des KTA

Veröffentlicht am: 22. Januar 2025

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) besteht seit dem 1. Januar 2013 aus 35 Mitgliedern. Bis Ende 2012 bestand der KTA aus 50 Mitgliedern.

Da die Verabschiedung der KTA-Regeln mit 5/6 Mehrheit (30 Stimmen) der berufenen Mitglieder erfolgen muss, hat jede der 5 KTA-Fraktionen (Hersteller, Betreiber, Behörden, Gutachter und Sonstige) eine Sperr-Minorität.

Zur Zusammensetzung der einzelnen Fraktionen im Folgenden ein Auszug aus der "Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses" (BAnz vom 10. Dezember 2012):

§ 3 Mitglieder

(1)  Der KTA setzt sich aus folgenden sachverständigen Mitgliedern zusammen:

  • 7 Vertreter der Hersteller und Ersteller von Atomanlagen;
  • 7 Vertreter der Betreiber von Atomanlagen;
  • 7 Vertreter der für den Vollzug des Atomgesetzes bei Atomanlagen zuständigen Be­hörden der Länder und der für die Ausübung der Aufsicht nach Artikel 85, 87 c des Grundgesetzes zuständigen Bundesbehörde (5 Vertreter der Ministerien oder Senatoren der Länder, 2 Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit);
  • 7 Vertreter der Gutachter und Beratungsorganisationen (4 Vertreter des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) e.V., 1 Vertreter der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, 1 Vertreter der Reaktor-Sicherheitskommission, 1 Vertreter der Strahlenschutzkommission);
  • 7 Vertreter der folgenden Behörden, Organisationen und Stellen:1 Vertreter des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie;
    • 1 Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder;
    • 1 Vertreter der nuklearen Forschungseinrichtungen und Forschungsreaktoren;
    • 1 Vertreter der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung;
    • 1 Vertreter der Gewerkschaften;
    • 1 Vertreter der Sach- und Haftpflichtversicherer;
    • 1 Vertreter des Deutschen Instituts für Normung (DIN).

Geschichte des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)

  
1967 - 1972Vorbereitende Gespräche über die Gründung eines Kerntechnischen Ausschusses (KTA) analog zum DDA (Deutscher Dampfkessel Ausschuss, gegründet 12/1923)
14.06.19721. Sitzung des designierten KTA-Präsidiums
01.09.1972Bekanntmachung über die Bildung des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)
19.09.19721. Sitzung des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)
1973 - 1990Einrichtung einer "Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses" (KTA-GS) am Institut für Reaktorsicherheit der Technischen Überwachungsvereine e.V. (IRS) und später bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mbH
01.01.1991Übernahme der "Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses" (KTA-GS) in das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
11.06.199650. Sitzung des KTA
01.01.2013Reduktion der Anzahl der Mitglieder des KTA von 50 (= 5 x 10) auf 35 (= 5 x 7)
30.07.2016Umsetzung der "Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses" (KTA-GS) in das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
12.11.201973. Sitzung des KTA in Berlin
01.01.2020Umbenennung des "Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)" in "Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)"
01.09.202250-jähriges Bestehen des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)
22.11.202274. Sitzung des KTA in Berlin beim BASE
08.12.2024schriftliche Beschlussfassung des KTA für 2024
18.11.202575. Sitzung des KTA online

Histogramm der zeitlichen Entwicklung des KTA-Regelwerks

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