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Der KTA wird nach § 4 der "Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses" von einem Präsidium geleitet, das aus vier Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Präsidiums wählen für jeweils 2 Jahre aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Das KTA-Präsidium handelt nach einer Geschäftsordnung und entscheidet einstimmig.
Zur Besetzung des Präsidiums bestimmen die an der Finanzierung des KTA beteiligten Gruppen (Hersteller, Betreiber, Behörden und Gutachter) je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied jeweils für die Dauer von 4 Jahren. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beruft die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder. Nach Ablauf ihrer Berufungszeit führen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Präsidiums ihre Ämter bis zur Berufung eines neuen Präsidiums weiter. Die Mitgliedschaft im KTA-Präsidium ist nicht zeitlich beschränkt.
Die Mitglieder des KTA-Präsidiums sind derzeit:
Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des KTA (KTA-GS) gerne zur Verfügung.
28.06.2023
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